Leistungen

Wir übernehmen auch Aufträge, die ausschließlich die Planung und Durchführungsüberwachung bzw. die laufende Baukontrolle der Bereiche Elektro, Gas, Wasser und Lüftung betreffen. Ihre Wünsche und Anforderungen formulieren wir um in einen Ausschreibungstext und holen Angebote für Sie ein.

Der Elektrobefund soll grundsätzlich Stromausfälle vermeiden und die Sicherheit wie die einwandfreie Funktion von Elektroinstallationen gewährleisten. Als Betreiber einer elektrischen Anlage (Vermieter von Wohnungen oder Mietshäuser oder anderen gewerblich genutzten Einrichtungen) besteht die behördliche Verpflichtung, diese alle 5 Jahre gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001, Teil 6-62 überprüfen zu lassen, d.h. einen Elektrobefund erstellen zu lassen. Dies gilt seit 2010 auch bei der Vermietung einer Wohnung gem. § 2 Abs 1 MRG. Gerne erstellen wir einen Befund für Ihre Anlage.

Bei Gewerbe- und Wohnhausanlagen sind regelmäßige Wartungsintervalle gesetzlich vorgeschrieben. Gerne nehmen wir auch Ihren Betrieb in unsere Datenbank auf und garantieren regelmäßige Wartung und Protokollierung, ohne dass Sie sich weiter darum kümmern müssen. Das gilt selbstverständlich für sämtliche Bereiche wie E-Überprüfung, Befunde, Blitzschutzüberprüfung, Wartung der Notbeleuchtung, sowie Überprüfung der Gruppenbatterieanlagen. Gerne ermitteln wir Ihren Bedarf und bieten Ihnen einen maßgeschneiderten Wartungsvertrag, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.